OMA (ab 01.01.2014)

Erweiterung der AGB um den erweiterten „Oracle Master Agreement“ (OMA) Vertrag.

Oracle Master Agreement


1. Vertragsabschluß

Ausgenommen Barkäufe, kommen Verträge mit uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Der Vertragsabschluß richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot und Bestellung

Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten und ist eine vom Besteller danach gesetzte angemessen Nachricht erfolglos verstrichen, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. In jedem Falle sind Schadensersatzansprüche wegen Verzug gegen uns auf maximal 5% des Wertes der verzögerten Leistung beschränkt. Sämtliche Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung. Lieferort ist grundsätzlich der Sitz unserer Gesellschaft. In jedem Falle erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab unserem jeweiligen Lager. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Etwaige Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführende Person auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn wir unsere eigenen Transportmittel verwenden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

3. Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto ab Sitz unserer Geschäftsstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transport und Transportversicherung sowie gesetzliche Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten des Bestellers. Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur jeweiligen Lieferzeit anwendbaren Preisliste berechnet. Die vereinbarten Preise sind im ganzen sofort bei Übergabe des Gerätes zu Bezahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ist der allgemein gültige Listenpreis für den Kaufgegenstand oder die zu erbringende Leistung im Zeitpunkt der Lieferung niedriger als der im zugrunde liegenden Vertrag genannte Preis, so hat der Besteller nur den niedrigeren Listenpreis zu bezahlen. Eine einseitige Preiserhöhung durch uns ist zulässig, soweit sich der Listenpreis für die zu liefernden Geräte oder Waren oder die zu spätestens einem Monat vor Lieferzeitpunkt schriftlich mitzuteilen. Der Besteller hat sodann das Recht, uns gegenüber durch schriftliche Erklärung binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung vom Vertrage zurückzutreten. Tut er dies nicht, so gilt der neue, erhöhte, bekanntgegebene Listenpreis als vereinbart. Werden Zahlungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung geleistet, so berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unbenommen. Der Besteller hat gegenüber unseren Forderungen kein Zurückhaltungsrecht. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mögliche, soweit diese Gegenforderungen von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Etwaige Ansprüche aus den Verträgen können vom Besteller nur mit unserer Zustimmung an Dritte abgetreten werden.

4. Annahme

Der Besteller ist verpflichtet, den bestellten Gegenstand oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald wir die Lieferung des Gegenstandes oder die Erbringung der Dienstleistung angeboten haben. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 8 Tagen, so steht uns gleichwohl der vereinbarte Preis zu. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, so hat er die uns entstehenden Finanzierungs- und Lagerkosten zu erstatten. Verlangen wir die Abnahme der bestellten Gegenstände mit dem Hinweis, dass nach Ablauf einer zweimonatigen Frist die Gegenstände verwertet werden und nimmt der Besteller die bestellten Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist ab, so sind wir berechtigt, die Gegenstände durch freihändigen Verkauf zu Lasten des Bestellers bestmöglich zu verwerten. Verwertungserlös ist nach Abzug eventueller Verwertungskosten auf die Zahlungsverpflichtung des Bestellers zu verrechnen. Nimmt der Besteller die vereinbarten Dienstleistung ganz oder teilweise nicht ab, so können wir insoweit 50 % der für die Dienstleistung vereinbarten Vergütung als pauschalierten Ersatz für die entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn vom Besteller verlangen. Soll höherer Schadensersatz geltend gemacht werden, so ist dieser insgesamt im einzelnen nachzuweisen. Der Besteller ist berechtigt, weniger zu bezahlen, wenn er den Nachweis führt, dass uns kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden als der vorgenannte pauschalierte Ersatz entstanden ist.

5. Gewährleistung

Für gebrauchte Vertragsgegenstände übernehmen wir keinerlei Haftung. Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im übrigen übernehmen wir für gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen Gewährleistungen wie folgt:

  • für Waren
    Wir gewährleisten, dass unsere Lieferungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaft gehört, behaftet sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Waren an den Besteller. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung in unseren Geschäftsräumen oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers, sowie dies vereinbart ist oder der Besteller Kaufmann ist. Dies gilt auch und insbesondere, wenn die Nachbesserung in vom Besteller bestimmten Räumen durchgeführt wird.
  • für Standardsoftware
    Wir gewährleisten die Übereinstimmung der gelieferten Standardsoftware mit den veröffentlichten und bei Lieferung des Programms gültigen Programmspezifikationen entsprechend der jeweiligen Programmversion, wie dies uns gegenüber der Hersteller gewährleistet. Dem Besteller ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern an Programm nicht möglich ist. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers, soweit dies vereinbart ist oder der Besteller Kaufmann ist. In jedem Fall beschränkt sich unsere Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe des Programms an den Besteller geltend zu machen. Danach sind sie verjährt. Weitere Gewährleistungsansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  • für Individualsoftware
    Für von uns erstellte Individual-Software übernehmen wir Gewährleistung dafür, dass die erstellte Software mit den schriftlich vereinbarten Spezifikationen übereinstimmt, soweit nichts anderes vereinbart ist. In jedem Fall haften wir nur für Funktionsfehler am Programm oder am Datenträger. Weitere Gewährleistungsansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  • Allgemein
    Für verlorengegangene Daten, Programme oder Programmteile sowie deren Beschädigung, die auf Fehler an einem Programm oder an einem Programmträger beruhen, übernehmen wir keinerlei Haftung. Jede Gewährleistungsverpflichtung unsererseits erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt worden sind. Wir übernehmen auch keine Gewährleistung dafür, dass evtl. erworbene Programme oder sonstige Software für den Einsatzzweck des Bestellers geeignet sind. Bei Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferung besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Besteller ein angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Etwaige Mängel bei Barkäufen oder bei dem Erwerb von Nutzungsrechten gegen Barzahlung sind innerhalb von 10 Tagen nach Überlassung des Kaufgegenstandes bzw. Nutzungsgegenstandes zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Gewährleistungsanspruch mehr. Jeder Besteller ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die bei uns erworbene Ware oder das bei uns erworbene Programm auf dem zu Nutzung mit dieser Ware vorgesehenen Computersystem lauffähig ist oder die erworbene Ware für die ins Auge gefassten Programme nutzbar. Hierfür übernehmen wir keinerlei Gewährleistung, soweit anders nicht schriftlich vereinbart ist.

6. Kündigung

Beiderseits kann der Vertrag jährlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragjahresende gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich mitzuteilen.

Ausnahme

  • Vorliegen konkreter Verdachtsmomente auf strafrelevante Aktivitäten des Kunden, insbesondere Volksverhetzung, Diskrimierung von anderen auf grund ihrer Hautfarbe, Rasse, Religion oder Weltanschauung.
  • Missachtung von Datenschutzbestimmungen
  • Zahlungsverzug
  • Gesetzes- und/oder vertagswidrige Nutzung des Vertragsgegenstands
  • Versenden oder Veröffentlichen von elektronischem Mail unter falschem Namen oder ohne Einverständnis des Absenders oder Empfängers.
  • Upload von rassitischem und nicht jugendfreien Datenmaterial in News-, WWW- oder FTP-Seiten bei manage.it.

Kosten

  • Der Auftraggeber stellt bei Vertragsbruch die bis dahin geleistete Arbeit dem Kunden in Rechnung.

7. Programmerwerb

Wir liefern Programme auf Programmträgern einschließlich deren Dokumentation, ohne „Sourcecode“. Der Besteller erwirbt ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Er erwirbt kein Eigentums- oder Urheberrecht oder Copyright. Das überlassene Programm ist deshalb ein Lizenzprogramm, an dem wir dem Besteller eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Programms ausschließlich auf einer im Besitze des Bestellers befindlichen Datenverarbeitungsanlage für unbestimmte Zeit einräumen. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Preise.

8. Schutzrechte Dritter

Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren oder Programme nach Entwürfen oder Anweisungen das Bestellers gebaut oder erstellt worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Unabhängig davon, dass wir keine Haftung für die Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter übernehmen, werden wir uns in einem solchen Falle bemühen, eine für den Besteller günstige Regelung zur Weiternutzung der betroffenen Geräte zu finden. Hat der Besteller trotz des vorstehenden Haftungsausschlusses Ansprüche gegen uns, so beschränken sich diese Ansprüche nach unserer Wahl darauf, dass der Besteller verlangen kann, dass das Gerät von uns so geändert wird, dass keine Schutzrechte mehr verletzt werden, oder dass wir dem Besteller ein Nutzungsrecht verschaffen, oder dass das betreffende Gerät oder Programm durch ein solches ersetzt wird, das keine Schutzrechte Dritter verletzt und den Anforderungen des Bestellers entspricht, oder dass wir die betroffenen Geräte oder Programme zurücknehmen und dem Besteller den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust erstatten. In jedem Falle haften wir auch insoweit nur bis zur Höhe des jeweiligen Kaufpreises.

9. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren, Programmen, Datenträger und so weiter bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Baut der Besteller von uns gelieferte Waren in andere Geräte oder Anlagen ein, so verlieren wir unser Eigentum nicht. Bei Verarbeitung werden wir Eigentümer ggf. Miteigentümer) auch der neu hergestellten Sachen, die damit zu Vorbehaltswaren von uns werden. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Eine Veräußerung der gelieferten Waren oder Programme ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Die Ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, unser gelieferten Waren oder Programme betreffen Rechtsgrund zustehenden Forderungen, tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt diese Forderungen einzuziehen. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, die Abtretung offen zulegen. Befindet sich der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit an uns zu nehmen, ohne dass dies einen Rücktritt vom Vertrag bedeutet. Bei etwaigen Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich unter Übergabe aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

10. Haftung

Wir haften für Schäden des Bestellers nur, soweit uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und nur für unmittelbare, nicht für mittelbare oder Mangelfolgeschäden, soweit dafür nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird und wir uns nicht exkulpieren können. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, unabhängig davon, auf welcher Bestimmung sie beruhen. Alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche, auch solche die gegenüber unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren binnen 1 Jahres ab Übergabe der bestellten Waren, bzw. ab Erbringung unserer Leistungen.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben wirksam.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes und des einheitlichen Kaufabschlussgesetzes sowie des EU-Kaufrechtes.

13. Bestätigung des Bestellers, Zollabwicklung

Der Erwerber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die an ihm verkaufte Ware zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt ist und eine Ausfuhr dieser Ware nur mit ausdrücklicher Genehmigung sowohl der deutschen als auch (bei ausländischen Geräten) der jeweiligen ausländischen Behörden gestattet ist. Der Erwerb versichert, dass er die gekaufte Ware ausschließlich für den innerdeutschen Gebrauch und nur als Anwender und nicht als professioneller Wiederverkäufer erworben hat. Werden Lieferungen auf Wunsch des Bestellers unverzollt ausgeführt, so haftet er uns für etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung und stellt uns insoweit von sämtlichen Ansprüchen frei.